Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Meerstetter Engineering GmbH

für die Lieferung von Bauteilen, Geräten, Systemen, Hard- oder Software, Lizenzen und Dienstleistungen. Dabei können die Lieferungen aus Produkten und Dienstleistungen, aus Hard- oder Software oder einer Integration verschiedener Leistungen bestehen.

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden integrierenden Bestandteil aller Verträge zwischen der Meerstetter Engineering GmbH (Lieferant) und Kunden (Käufer) über die Lieferung von Bauteilen, Geräten, Systemen, Hard- oder Software, Lizenzen und Dienstleistungen einzeln oder in beliebigen Kombinationen. Mit der Bestellung beim Lieferanten akzeptiert der Käufer diese AGB. Der Lieferant ist nicht an Geschäfts- und Lieferbedingungen oder sonstigen Konditionen des Käufers - egal in welcher Form - gebunden, welche die vorliegenden AGB ersetzen oder abändern, ausser der Lieferant hat diese im Ganzen oder als Teil explizit und schriftlich anerkannt.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Offerten des Lieferanten sind freibleibend. Ein rechtsgültiger Vertragsabschluss kommt erst mit der Ausstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Lieferanten zustande.
Für Umfang und Ausführung der Produkte und Dienstleistungen ist die Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche fehlt, das Angebot des Lieferanten massgebend.
Leistungen, die nicht ausdrücklich zugesichert sind, namentlich Dokumentation, Programmierung, Anpassung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung, Zertifizierung gehören nicht zum Leistungsumfang.
Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung durch den Lieferanten sind zulässig, sofern die Produkte die gleichen Funktionen oder die Dienstleistungen die gleichen Zwecke erfüllen.

3. Kaufvertrag
Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Lieferant ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Arbeitstagen durch Auslieferung der Ware oder Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach der Bestellung und / oder Auftragsbestätigung bzw. Angebotsannahme sowie diesen AGB.
Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen des Käufers kann der Lieferant nach freiem Ermessen akzeptieren oder ablehnen.
Haben die Parteien für die Versandtermine einen Zeitraum festgesetzt, innerhalb dessen der Käufer die Ware abrufen kann, hat der Käufer die Produkte bis spätestens zum letzten Tag zu beziehen. Fehlen für die Berechnung des Zeitraumes die notwendigen Angaben, ist vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses auszugehen.
Ruft der Käufer die Produkte nicht rechtzeitig ab, kann ihm der Lieferant eine angemessene Frist dafür setzen. Erfolgt innert dieser Frist kein Abruf, darf der Lieferant die Produkte dem Käufer unaufgefordert zustellen und neben dem Preis auch Schadenersatz geltend machen.

4. Informationspflicht des Käufers
Der Käufer hat den Lieferanten rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie von Bedeutung sind.

5. Dokumentation
Ist die Dokumentation nicht im Leistungsumfang enthalten, kann sie der Kunde gegen Entschädigung in der üblichen Ausführung beziehen.
Wünscht der Käufer Dokumentationen in besonderen Formen oder in nicht vorhandenen Sprachen, ist dies gesondert zu vereinbaren.
Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen.

6. Geistiges Eigentum
Vorbehältlich anderslautender Lizenzbedingungen haben der Käufer und seine Abnehmer nur das Recht zur Nutzung der überlassenen Software, der Arbeitsergebnisse, des Know-hows, der Datenträger und der Dokumentationen mit dem entsprechenden Produkt, nicht aber zur eigenständigen Veräusserung, zur Verbreitung, zur Vervielfältigung, zur Erweiterung oder Änderung.
Das Eigentum und das Recht zur weiteren Verwendung verbleiben beim Lieferanten oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Käufer die Software, Arbeitsergebnisse oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.
Der Käufer ergreift die erforderlichen Massnahmen, um Software, Arbeitsergebnisse und Dokumentationen vor ungewolltem Zugriff oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen.
Der Käufer darf die notwendigen Sicherungskopien erstellen. Er hat diese entsprechend zu kennzeichnen sowie gesondert und sicher aufzubewahren.

7. Technische Angaben
Alle technischen Informationen, und Daten, welche auf den Angaben von Drittherstellern basieren, haben ausschliesslich orientierenden Charakter.

8. Verwendung
Der Käufer ist verantwortlich für die Verwendung der Produkte und Dienstleistungen sowie die Kombination mit anderen Erzeugnissen, namentlich mit Informatik oder elektrischen Geräten und Anlagen. Er hat dabei die notwendige Sorgfalt walten zu lassen sowie alle Anleitungen des Herstellers und des Lieferanten zu beachten.
Der Käufer ist verpflichtet, alle für die Sicherheit relevanten Informationen in geeigneter Form an die Benutzer weiterzugeben.

9. Entsorgung
Der Käufer wird die gelieferten Produkte nach der Nutzung auf seine Kosten entsorgen oder diese Entsorgungspflicht seinen Abnehmern überbinden.
Der Käufer stellt den Lieferanten von allen Entsorgungspflichten frei, namentlich von einer allfälligen Rücknahmepflicht, von Entsorgungskosten und von entsprechenden Ansprüchen Dritter.

10. Preise & Zahlungskonditionen
Alle Preisangaben sind bis zur Bestätigung unverbindlich und Anpassungen bleiben bis dahin, ohne vorherige Bekanntmachung oder Angabe von Gründen, jederzeit vorbehalten. Die Preise sind Nettopreise, d.h. exklusive (ohne) Mehrwertsteuer, Export-Abgaben oder -Zölle, Versicherung, Bewilligungen, Beurkundungen, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung. Transport, Verpackung und das Erstellen von Exportpapieren können zusätzlich separat in Rechnung gestellt werden.
Die Rechnung ist durch den Käufer ohne jegliche Abzüge bis spätestens 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum, soweit nicht anders vereinbart, zu bezahlen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit ein Verzugszins von 8% pro Jahr geschuldet. Zusätzlich hat der Käufer alle Bearbeitungsgebühren zu bezahlen.
Verursacht der Käufer Verzögerungen der Vertragsabwicklung, darf der Lieferant die Preise entsprechend anpassen.
Der Käufer darf Gegenforderungen nur mit schriftlicher Einwilligung des Lieferanten verrechnen.
Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt,
a) zu erklären, dass sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, auch wenn sie nicht aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammen, sofort fällig werden;
b) dem Käufer für alle fälligen Zahlungen eine angemessene Nachfrist anzusetzen und, wenn der Käufer nicht den gesamten fälligen Betrag innert dieser Frist begleicht, die Aufhebung der Verträge zu erklären und die gelieferten Produkte und Dienstleistungen zurückzufordern;
c) die weitere Erfüllung von Leistungen (inkl. Mängelbehebung), auch wenn sie nicht aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammen, von geeigneten Sicherheiten des Käufers, einschliesslich Vorauszahlung, abhängig machen.

11. Versandtermine
Verbindlich sind nur schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen,
a) wenn dem Lieferanten Angaben, die er für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Käufer sie nachträglich ändert;
b) wenn der Käufer mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Verantwortung des Lieferanten liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Der Lieferant kann Teillieferungen ausführen.
Bei Verzögerungen hat der Käufer dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung zu gewähren. Trägt der Lieferant nachweisbar die Schuld am Terminverzug, hat der Käufer trotz nachträglicher Erfüllung oder Vertragsaufhebung Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens. Der Schadenersatz ist begrenzt auf ein Prozent pro Woche, höchstens zehn Prozent, gemessen am Wert des verspäteten Versands. Weitere Ansprüche aus Versandverzögerungen sind ausgeschlossen. Eine allfällige Überschreitung des Versandtermins berechtigt den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung, zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag und / oder zur Forderung von Schadenersatz. Bei Versandverzögerungen, welche durch den Lieferanten verschuldet sind, kann der Käufer erst vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm schriftlich unter Rücktrittsandrohung gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens 60 Tagen fruchtlos verstrichen ist.

12. Lieferung
a)Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers, sofern dieser über ein eigenes Frachtkonto bei einem Kurier verfügt. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Kurier ausgehändigt wird. Es gilt die Abholklausel Ex Works (EXW) gemäss Incoterms 2020.
b) Sollte der Versand über das firmeneigene Versandkonto des Lieferanten verrechnet werden, so wird die Incotermklausel DAP angewandt. Hierbei werden die Frachtkosten dem Käufer berechnet. Risiko und Kosten des Transports obliegen dem Lieferanten.

13. Abnahme
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, prüft der Käufer alle Produkte und Dienstleistungen selbst.
Sofort nach Erhalt kontrolliert der Käufer die gelieferten Produkte bezüglich Identität, Menge, Transportschäden und Begleitpapiere. So bald als möglich prüft der Käufer die Produkte und Dienstleistungen auch auf weitere Mängel.
Produkte und Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn nicht innert dreissig Tagen nach Lieferung eine Mängelrüge eingeht oder wenn Produkte und Dienstleistungen während mehr als zwanzig Arbeitstagen wirtschaftlich genutzt werden.
Allfällige Mängel sind sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

14. Rückgaberecht
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Lieferanten angenommen. Der Käufer ist verantwortlich für den fachgegechten Transport.
Bereits versendete Waren können nur in Ausnahmefällen zurückgenommen und somit gutgeschrieben werden und nur dann, sofern die ESDRichtlinien nachweislich eingehalten wurden und die Ware in der Originalverpackung retourniert wird. Die Luftpolsterverpackung der Geräte darf dabei keinerlei Manipulationen aufweisen. Die Entscheidung über eine Rücknahme obliegt einzig beim Lieferanten. Es wird eine Umtriebsgebühr von 15%, mindestens 100 CHF erhoben.

15. Gewährleistung
Der Lieferant steht dafür ein, dass er die erforderliche Sorgfalt anwendet und dass seine Produkte und Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften erfüllen.
Der Lieferant haftet nicht für die Resultate, welche der Käufer mit den Produkten und Dienstleistungen erzielen will.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Störungen durch andere Maschinen und Anlagen, instabile Stromversorgung, besondere klimatische Verhältnisse oder ungewöhnliche Umgebungseinflüsse.
Wegen eines unerheblichen Mangels macht der Käufer keine Ansprüche geltend. Unerheblich sind Mängel namentlich, wenn sie die Verwendung von Produkten und Dienstleistungen nicht beeinträchtigen.
Bei erheblichen Mängeln hat der Käufer dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist zur Behebung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu gewähren. Zu diesem Zweck muss dem Lieferanten die Geräte eingesendet werden. Demontage- und Montage-, Transport-, und Verpackungskosten gehen zulasten des Käufers. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.
Die Gewährleistungsfristen betragen zwölf Monate ab Lieferdatum. Sie werden mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels nicht unterbrochen.
Schlägt die Mängelbehebung fehl, hat der Käufer Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Er kann nur dann die Aufhebung des Vertrages erklären, wenn die Annahme der Produkte oder Dienstleistungen unzumutbar ist.
Trägt der Lieferant nachweisbar die Schuld am Mangel, hat der Käufer trotz Mängelbehebung, Preisminderung oder Vertragsaufhebung Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch beschränkt auf höchstens zwanzig Prozent des Wertes der mangelhaften Lieferung.
Gänzlich ausgeschlossen ist der Ersatz von indirekten Schäden, wie entgangener Gewinn und andere Vermögensschäden.
Für einwandfreie Ware, welche zur Garantiereparatur retourniert wurde, geht der Lieferantenaufwand inklusive Versandspesen zu Lasten des Käufers.

16. Haftung
Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie jegliche Haftung für Zulieferer des Lieferanten ist ausgeschlossen.
Der Lieferant haftet nur für Schäden wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer Haftung für Körperschäden). Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen - gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch für Datenverluste und Folgeschäden. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten von Käufer eine Versicherung besteht.

17.Datenschutz
Der Lieferant verwendet die vom Käufer mitgeteilten Daten ausschliesslich zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung. Beide Parteien beachten dabei die Regeln des Datenschutzes und treffen dafür die geeigneten organisatorischen und technischen Vorkehrungen.
Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages willigt der Käufer ein, Newsletter vom Lieferanten zu erhalten. Der Käufer kann diese Einwilligung widerrufen.
Jede Partei ist verantwortlich für eine zuverlässige Sicherung der eigenen Daten sowie jener Daten, welche für die Leistungserbringung benötigt werden. Der Käufer wird rechtzeitig alle Daten sichern, bevor ein Mitarbeiter des Lieferanten auf seine Informatik zugreifen kann.
Inhaber der Datensammlung ist der Lieferant. Eine Weitergabe der Daten des Käufers erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen. Kreditkartendaten für die Zahlung werden durch die Postfinance AG (Schweiz) als Payment Service Provider verarbeitet und durch den Lieferanten weder verarbeitet noch gespeichert.

18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf seinen ordentlichen Gerichtsstand. Der Lieferant hat jedoch das Recht, den Besteller auch an seinem Wohnsitz oder Sitz zu belangen.

19. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich und ihre Mitarbeiter, sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht zu offenbaren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. In ihrer angestammten Tätigkeit darf aber jede Partei Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.

20. Export
Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften.

21. Dual-Use Güter / Verwendungszweck
Der Lieferant verweigert die Zusammenarbeit für Projekte und Geschäfte, bei denen Waffen, Waffenträger und Munition hergestellt werden. Der Lieferant behält sich das Recht vor, vorgängig die Käufer und deren Geschäftsmodell ausgiebig zu prüfen. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass der Käufer mit seinem Geschäftsmodel gegen den zulässigen Verwendungszweck verstösst, hat der Lieferant jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die bisher bestätigten Aufträge zu stornieren.

21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.

Ersetzt alle bisherigen Liefer-/Garantie-Bestimmungen.

CH-3113 Rubigen, 17. Februar 2023